AGB

Tarife & Vereinbarungen

Stundenansatz: CHF 120.–

Stundenansatz an Wochenenden & Feiertagen: CHF 180.–


Tagespauschale: CHF 800.–

Tagespauschale an Wochenenden & Feiertagen: CHF 1200.–


Freelancer Ansatz (Agenturen): CHF 100.–/Std.

Freelancer Ansatz an Wochenenden & Feiertage: CHF 150.–/Std.



Alle Tarife sind exkl. 7,6% Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuer Nr. 691.357







Allgemeine Geschäftsbedingungen


Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Ich (Basil Lehmann, Zürich) arbeite sorgfältig, gewissenhaft, termingerecht und verantwortungsbewusst. Anvertraute Informationen behandle ich vertraulich.

 

Urheberrecht

Die Urheberrechte an den von mir geschaffenen Werken gehören gemäss den Bestimmungen über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich mir.


Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der geschaffenen Arbeiten.

 

Gewährleistung

Bei Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Fotos, Texte usw.) kann ich davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt.

 

Belegsexemplare

Von allen produzierten Arbeiten sind mir 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Mir steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweise meiner Arbeiten zu veröffentlichen.


Richtofferten und Honorarabrechnungen

Sind keine Pauschalbeträge vereinbart, richtet sich mein Honorar in Richtofferten nach dem geschätzten und in Rechnungen nach dem effektiven Zeitaufwand.

Ergänzungshonorare

Eine allfällige Zweit- oder Mehrnutzung ist nach folgenden Regeln gesondert abzugelten: 

025 % des Honorars für jeden zusätzlichen Einsatz im Rahmen des ursprünglichen Auftrages

050 % des Honorars für jedes zusätzliche Produkt/jede zusätzliche Dienstleistung

050 % des Honorars für jeden zusätzlichen Einzelmarkt

100 % des Honorars für den europäischen Markt

150 % des Honorars für den internationalen Markt, inkl. Europa


Honorarzuschläge

Für Signete (Logos), Wortmarken, Bildmarken ist mit dem Auftraggeber zusätzlich eine Abgeltung des uneingeschränkten Nutzungsrechtes zu vereinbaren:  

100 % des Honorars für Kleinstunternehmen (1 – 9 Mitarbeiter)

250 % des Honorars für kleinere Unternehmen (10 – 49 Mitarbeiter)

375 % des Honorars für mittlere Unternehmen (50 – 249 Mitarbeiter)

500 % des Honorars für Grossunternehmen (ab 250 Mitarbeiter)


Reduktion oder Annullierung des Auftrages

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, habe ich Anspruch auf das Honorar über die  geleistete Arbeiten und auf Verrechnung der Unkosten/Vorleistungen gegenüber Dritten.

 

Zahlungsbedingungen

Nach Beendigung der folgenden Arbeitsphasen kann ich Rechnungen stellen. Falls nicht anders vereinbart sind diese innert 30 Tagen zu begleichen.

Phase 1: Auftragsvorbereitung und Planung
Phase 2: Konzeption und Entwurf
Phase 3: Detailgestaltung und Ausführung
Phase 4: Realisation und Produktionsüberwachung

Diese Regelung gilt für Auftragsvolumen ab 10'000 Franken. Bei sehr grossem Zeitaufwand habe ich Anspruch auf Akontozahlungen.

 

Honorarstreitigkeiten

Ich sowie der Auftraggeber haben das Recht bei beanstandeten Forderungen zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten einen unabhängigen fachkompetenten Preisrat beizuziehen.

 

Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und mir (Basil Lehmann, Zürich) unterstehen schweizerischem Recht. Soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmung des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.


Gerichtsstand ist Zürich.